Wie ukrainische Eltern in der Schweiz einen Reisepass für ihr Kind über das Konsulat beantragen: Dokumente, die neue Regel seit Januar 2026, Kosten und wann sich eine Rechtsberatung lohnt.
Die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind über die ukrainische Botschaft ist ein wichtiges Anliegen für Familien, die im Ausland leben und ein Dokument für Auslandsreisen ihres Kindes benötigen oder erneuern möchten. Für viele Eltern wirkt dieser Prozess kompliziert — vor allem, wenn sie sich in der Schweiz befinden, die genaue Dokumentenliste nicht kennen oder unsicher sind, wie man einen Termin bei der Konsularabteilung vereinbart.
Wann ein Kinderreisepass im Ausland gebraucht wird
Ein Reisepass für das Kind kann für Reisen, zur Identitätsbestätigung, für ein Bewilligungsverfahren, den Aufenthalt im Ausland, das Überschreiten der Grenze sowie für verschiedene Verwaltungsangelegenheiten nötig sein. Befindet sich das Kind ausserhalb der Ukraine, erfolgt die Antragstellung in der Regel über die Botschaft oder das Konsulat im Aufenthaltsstaat.
Welche Dokumente nötig sind
Für die Beantragung braucht es in der Regel die Geburtsurkunde, Dokumente der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter, den bestehenden Pass des Kindes (falls vorhanden), ein Foto sowie zusätzliche Nachweise, wenn das Kind im Ausland geboren wurde oder die Staatsbürgerschaft zu belegen ist. Die genaue Liste hängt vom Alter des Kindes, der Staatsangehörigkeit, der familiären Situation und den Anforderungen der jeweiligen Botschaft ab.
Besondere Sorgfalt braucht die korrekte Vorbereitung der Unterlagen. Fehler in den Daten, fehlende Übersetzungen, nicht belegte Staatsbürgerschaft, unterschiedliche Nachnamen der Eltern oder fehlende Nachweise führen häufig zur Ablehnung der Unterlagen oder zu Verzögerungen.
Wo einreichen: das ukrainische Konsulat in der Schweiz
In der Schweiz ist für konsularische Angelegenheiten — einschliesslich der Ausstellung von Kinderreisepässen — die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Bern zuständig (Feldeggweg 5, 3005 Bern). Der Empfang in konsularischen Angelegenheiten erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Terminvereinbarung; telefonische Beratung ist an bestimmten Wochentagen zu festen Zeiten möglich. Vor der Terminvereinbarung lohnt es sich, die aktuelle Dokumentenliste direkt auf der Website der Botschaft zu prüfen, da sich die Anforderungen gelegentlich ändern.
Was sich seit Januar 2026 geändert hat
Seit Januar 2026 ist das Verfahren etwas einfacher geworden: Für die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses müssen Eltern keine separate Bescheinigung über die Registrierung ihres Kindes als ukrainische Staatsbürgerin oder ukrainischer Staatsbürger mehr vorlegen. Für die Erstbeantragung genügt es, Ausweisdokumente vorzulegen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft der Eltern belegen — in der Regel deren eigene gültige ukrainische Reisepässe.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Nach den Tarifen von 2026 kostet die reguläre Ausstellung eines Reisepasses 1147 UAH, die beschleunigte Ausstellung 1787 UAH. Bei Antragstellung im Ausland kommt zusätzlich eine Konsulargebühr in Landeswährung hinzu — in der Schweiz wird diese in Franken erhoben. Die Bearbeitungsdauer im Ausland ist in der Regel länger als in der Ukraine, weshalb es sich empfiehlt, Anträge auf Verlängerung oder Erstausstellung frühzeitig zu stellen.
Wenn die Botschaft den Pass nicht ausstellen kann
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn die ukrainische Botschaft aus objektiven Gründen den Pass nicht zeitnah ausstellen kann. Für Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz sehen kantonale Stellen in solchen Fällen vor, ein Reisedokument beim Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) des Wohnkantons zu beantragen. Voraussetzungen und Ablauf hängen vom Kanton und der individuellen Situation der Familie ab und sollten im Einzelfall abgeklärt werden.
Wann sich eine Rechtsberatung lohnt
Eine Rechtsberatung kann besonders hilfreich sein, wenn das Kind im Ausland geboren wurde, Kind und Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen, ein Elternteil nicht anwesend ist, Dokumente verloren gegangen sind, der Pass abgelaufen ist oder ein Dokument für eine bevorstehende Reise dringend benötigt wird.
Wir helfen Eltern zu klären, welche Dokumente für die Beantragung eines Kinderreisepasses über die Botschaft nötig sind, wie der Antrag richtig vorbereitet wird, worauf vor der Terminvereinbarung zu achten ist und welche zusätzlichen Unterlagen in der konkreten Situation erforderlich sein können.
Fazit
Die Beantragung eines Kinderreisepasses über die Botschaft erfordert Sorgfalt und eine korrekte Vorbereitung. Eine vorherige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Zeit zu sparen und die Unterlagen bereits beim ersten Anlauf vollständig einzureichen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Kinderreisepasses über die ukrainische Botschaft in der Schweiz benötigen, können Sie sich für eine Beratung an uns wenden. Wir erklären das Verfahren verständlich, prüfen Ihre Situation und helfen bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen.
Quellen