Ja: Das Schweizerische Transparenzregister ist in Betrieb. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen meldepflichtige Rechtseinheiten wie AG und GmbH ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden, und zwar über die Bundesplattform EasyGov.swiss. Geführt wird das Register vom Bundesamt für Justiz.
Kurz gesagt:
Nach einer Handelsregistermutation müssen meldepflichtige Gesellschaften die Änderung grundsätzlich binnen eines Monats melden; für bestehende Einheiten gelten je nach Fall Übergangsfristen bis zu zwei Jahren.
Üblicherweise gilt eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent als maßgeblich; lässt sich so keine Person bestimmen, zählt ersatzweise das oberste Geschäftsführungsorgan.
Die Meldung über EasyGov.swiss ist kostenlos; gleichen Sie Namen und Geburtsdaten exakt mit dem amtlichen Ausweis ab und laden Sie dessen Kopie gleich hoch.
Gesellschaften müssen dokumentieren, wie sie Berechtigte ermittelt haben, Belege zehn Jahre nach Ende ihrer Berechtigung aufbewahren und Beteiligungsänderungen fristgerecht nachführen.
Das Register ist nicht öffentlich; zugreifen dürfen nur Behörden, die Kontrollstelle, Finanzintermediäre und bestimmte Berater im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Wer muss sich melden, und welche Fristen gelten?
Meldepflichtig sind in erster Linie Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften und SICAV. Hinzu kommen bestimmte ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz sowie Trusts in klar definierten Fällen. Für Vereine und Stiftungen gelten eigene Regeln, die wir hier nicht vertiefen.
Die Grundfrist für eine Meldung beträgt einen Monat nach einer Handelsregistermutation, etwa bei einem Wechsel in der Beteiligungsstruktur. Wer schon vor Inkrafttreten existierte, profitiert von gestaffelten Übergangsfristen, die je nach Situation bis zu zwei Jahre betragen können, wie das Bundesamt für Justiz festhält.
Der Fahrplan dahinter:
- Pilotversuch ab 16. Juni 2026 mit ausgewählten Testnutzern.
- Regulärer Betrieb seit 1. Oktober 2026 für alle meldepflichtigen Einheiten.
- Erste Monate mit erwartungsgemäss hohem Meldevolumen, weil viele Bestandsgesellschaften gleichzeitig aktiv werden.
Wer eine Mutation im Handelsregister plant, etwa eine neue Beteiligungsstruktur, findet Hintergründe dazu auch in unserem Beitrag zur Handelsregistereintragung in Zürich. Wer dagegen erst eine GmbH gründet, sollte die Meldepflicht von Anfang an mitdenken, wie wir im Leitfaden zur GmbH-Gründung beschreiben.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person, und welche Daten sind Pflicht?
Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist immer ein Mensch, niemals eine juristische Person. Hält eine Holding die Anteile, muss die Kontrollkette so lange weiterverfolgt werden, bis am Ende eine konkrete natürliche Person steht, die tatsächlich kontrolliert oder profitiert.
Das TJPG legt in den Artikeln 9 bis 11 fest, welche Angaben eine Meldung enthalten muss:
Als Richtwert für eine massgebliche Beteiligung gilt üblicherweise eine Schwelle von 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile. Lässt sich keine Person über diese Schwelle identifizieren, greift eine subsidiäre Regelung: Dann gilt ersatzweise das oberste Geschäftsführungsorgan als wirtschaftlich berechtigt. Börsenkotierte Gesellschaften und ihre direkt kontrollierten Tochtergesellschaften profitieren von einer vereinfachten Meldung, weil ihre Eigentümerstruktur bereits über die Börsenregulierung transparent ist.
Wie läuft die Meldung über EasyGov praktisch ab?
Die technische Abwicklung läuft vollständig über EasyGov.swiss, die zentrale Plattform des Bundes für Unternehmensdienstleistungen. Das System verknüpft sich automatisch mit den bestehenden Handelsregisterdaten und der UID-Nummer der Gesellschaft, was die Eingabe beschleunigt.
In der Praxis läuft eine Meldung in folgenden Schritten ab:
- EasyGov-Konto erstellen oder bestehenden Zugang nutzen und Unternehmen über die UID verknüpfen.
- Formular zur wirtschaftlich berechtigten Person ausfüllen, inklusive Name, Geburtsdatum und Kontrollumfang.
- Nachweise hochladen, etwa eine Ausweiskopie und, falls nötig, Protokolle oder den Gesellschaftsvertrag.
- Angaben prüfen und die Meldung elektronisch absenden.
Häufigste Fehlerquelle sind falsch formatierte Geburtsdaten oder abweichende Schreibweisen von Namen, die eine automatische Prüfung verhindern, wie TranspaReg in ihren Praxishinweisen beschreibt. Wer gleich eine Ausweiskopie hochlädt, reduziert das Risiko einer Korrekturaufforderung deutlich.
Profi-Tipp: Prüfen Sie Namen und Geburtsdaten vor dem Absenden ein zweites Mal gegen den amtlichen Ausweis, nicht gegen interne Firmenunterlagen.
Welche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bestehen intern?
Die Meldung an EasyGov ist nicht das Ende der Pflicht. Nach Art. 8 TJPG muss jede Gesellschaft intern dokumentieren, wie sie ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert hat.
Konkret empfiehlt sich:
- Die einzelnen Prüfschritte und verwendeten Belege schriftlich festhalten.
- Kopien der Nachweise, etwa Ausweis oder Beteiligungsvertrag, zusammen mit dem Prüfergebnis ablegen.
- Eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ab dem Wegfall der Eigenschaft als wirtschaftlich berechtigte Person einplanen.
Eine klare interne Zuständigkeit, etwa eine benannte Person für Aktualisierungen, verhindert, dass Änderungen in der Beteiligungsstruktur unbemerkt bleiben. Wer ohnehin gerade seine Datenschutzprozesse überarbeitet, findet ergänzende Hinweise zu Aufbewahrung und Löschung in unserem Beitrag zum revidierten Datenschutzgesetz.
Ist das Register öffentlich, und wer darf darauf zugreifen?
Nein, das Transparenzregister ist nicht öffentlich einsehbar. Der Zugriff bleibt auf Behörden, die Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement, Finanzintermediäre und bestimmte Berater im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach GwG beschränkt, wie TranspaReg klarstellt.
Technisch wird die Datenhaltung in der Schweiz gewährleistet, ergänzt durch mehrstufige Authentifizierung und eingeschränkte Abfragekapazitäten in der Anfangsphase, wie eine Medienmitteilung des Bundes festhält. Die eigentliche Meldung über EasyGov ist kostenlos. Wer im Internet auf kostenpflichtige Drittanbieter stösst, die eine Registrierung gegen Gebühr anbieten, sollte vorsichtig sein: Das sind keine offiziellen Dienste des Bundes.
Wie laufen Kontrollen ab, und welche Sanktionen drohen bei Fehlern?
Die Kontrollstelle beim EFD überwacht Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Daten. Dabei gleicht die registerführende Behörde Angaben systematisch mit zentralen Datenbanken ab, etwa über die AHV-Nummer, wie die Verordnung TJPV regelt.
Fällt eine Abweichung auf, folgt zunächst eine Aufforderung zur Korrektur. Bleiben Korrekturen aber unbeachtet, drohen administrative Massnahmen, und die Geschäftsleitung trägt dafür die Verantwortung, nicht nur die Gesellschaft als solche.
Praxis-Checkliste: Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Eigentümerstruktur durchgehen und alle wirtschaftlich berechtigten Personen bis zur natürlichen Person identifizieren.
- Belege wie Ausweiskopien und Beteiligungsnachweise digital bereitstellen.
- EasyGov-Konto registrieren und die Meldung vorbereiten, bevor die Frist drängt.
- Intern eine verantwortliche Person benennen und die Monatsfrist für Änderungen im Kalender festhalten.
- Einen laufenden Änderungsprozess etablieren, der Beteiligungswechsel innerhalb eines Monats erfasst.
Woher unsere Einschätzung zu diesem Thema stammt
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen, von der Firmengründung mit Auslandsbezug bis zur Vertragsprüfung. Als Zürcher Kanzlei mit Fokus auf internationale Compliance prüfen wir regelmässig Handelsregisterstrukturen und begleiten Firmengründungen, bei denen die neue Meldepflicht direkt relevant wird. Detaillierte Angaben zu Fallzahlen oder einzelnen Mandatsergebnissen sind nicht öffentlich gelistet.
Was beim neuen Transparenzregister oft unterschätzt wird
Die öffentliche Debatte um das Transparenzregister konzentriert sich fast ausschliesslich auf die Meldepflicht selbst, dabei liegt das eigentliche Risiko woanders: in der internen Dokumentation. Viele Unternehmen melden zwar fristgerecht, versäumen aber, die Prüfschritte und Belege so abzulegen, dass sie zehn Jahre später noch nachvollziehbar sind.
Wer glaubt, mit einer einmaligen Meldung sei die Sache erledigt, unterschätzt zudem die Aktualisierungspflicht. Eine Beteiligungsänderung, die nicht innerhalb eines Monats gemeldet wird, bleibt im System stehen, bis eine Kontrolle sie aufdeckt, und dann ist der Erklärungsaufwand deutlich grösser als eine rechtzeitige Korrektur. Unsere Einschätzung: Priorität Nummer eins ist nicht die erste Meldung, sondern ein interner Prozess, der Änderungen automatisch erfasst. Wer das versteht, spart sich im zweiten und dritten Jahr des Registers den grössten Ärger.
— Bitblade
So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung
Wenn die Eigentümerstruktur Ihres Unternehmens über mehrere Länder reicht oder Trusts, ausländische Holdings oder mehrstufige Beteiligungen involviert sind, wird die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person schnell komplex. Genau dort setzen wir an: Wir prüfen Ihre Beteiligungskette, bereiten die Meldung über EasyGov inhaltlich vor und vertreten Sie bei Rückfragen der Kontrollstelle.
Konkret bieten wir an:
- Eine Erstberatung zur Einordnung Ihrer Meldepflicht und Fristen.
- Die Prüfung Ihrer Eigentümerkette bis zur natürlichen Person.
- Begleitung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise.
- Vertretung gegenüber Registerstellen bei Korrekturaufforderungen oder Rückfragen.
Unsere Initialberatung ist ab 150 CHF pro Stunde buchbar, Details zu weiteren Leistungspaketen finden Sie auf unserer Übersicht der Leistungen. Für Unternehmen mit laufendem Bezug zu Osteuropa bieten wir zudem ein monatliches Mandat ab 500 CHF an, das Compliance-Fragen rund um die Jahresmeldung mit abdeckt. Technische Fragen zur datenschutzkonformen Speicherung interner Nachweise lassen sich ergänzend mit spezialisierten Partnern wie Ashio klären.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Gibt es in der Schweiz ein UBO-Register?
Ja, das Schweizerische Transparenzregister ist seit dem 1. Oktober 2026 in Betrieb und wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Meldepflichtige Gesellschaften tragen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen über EasyGov.swiss ein.
Wann wurde das Transparenzregister in der Schweiz eingeführt?
Ein Pilotversuch lief ab dem 16. Juni 2026, der reguläre Betrieb startete am 1. Oktober 2026. Bestandsgesellschaften erhalten je nach Situation gestaffelte Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren.
Wo finde ich das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Schweiz?
Das Verzeichnis selbst ist nicht öffentlich einsehbar, der Zugriff bleibt gemäss TranspaReg auf Behörden, die Kontrollstelle beim EFD, Finanzintermediäre und bestimmte Berater beschränkt. Gemeldet wird kostenlos über die Plattform EasyGov.swiss.
Was ist das UBO-Register?
Das UBO-Register, offiziell das Schweizerische Transparenzregister, erfasst die wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen hinter Gesellschaften wie AG oder GmbH. Grundlage dafür ist das TJPG, das Meldepflichten, Pflichtfelder und Fristen festlegt.