AG, GmbH, Verein, Stiftung — vier Rechtsformen, vier verschiedene Logiken. Eine kompakte Orientierung für internationale Klient:innen, die in der Schweiz eine Struktur aufstellen wollen.
Das Schweizer Recht kennt vier zentrale privatrechtliche juristische Personen, geregelt im Obligationenrecht (OR) und im Zivilgesetzbuch (ZGB). Welche Rechtsform passt, hängt von Kapital, Haftung, Eigentümerstruktur und Zweck ab.
Aktiengesellschaft (AG) — Art. 620–762 OR
Mindestkapital CHF 100'000 (davon 20% einzuzahlen, mindestens CHF 50'000). Aktionärsvermögen und Gesellschaftsvermögen sind getrennt; Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar. Die AG ist die Standardform für mittlere und grössere Unternehmen sowie für Strukturen mit institutionellen Investor:innen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) — Art. 772–827 OR
Mindestkapital CHF 20'000, vollständig einzuzahlen. Stammanteile sind nicht frei handelbar — ihre Übertragung erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die GmbH ist beliebt für KMU, Familienbetriebe und Startups, die das hohe AG-Kapital scheuen.
Verein — Art. 60–79 ZGB
Mindestens zwei Gründer. Kein Kapital nötig. Zweck darf nicht gewinnorientiert sein. Eintragung im Handelsregister ist nur erforderlich, wenn der Verein einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Geeignet für Sport, Kultur, NGOs, Interessenverbände.
Stiftung — Art. 80–89c ZGB
Kapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber notwendig. Keine Mitglieder, kein Eigentümer — das Vermögen ist einem Zweck gewidmet. Unterliegt behördlicher Aufsicht. Klassisch für gemeinnützige Zwecke, Familienstiftungen und Personalvorsorgeeinrichtungen.
Vergleichstabelle
AG: Kapital CHF 100k, Haftung nur Gesellschaftsvermögen, Aktionäre, gewinnorientiert, HR-Eintrag obligatorisch. GmbH: Kapital CHF 20k, Haftung beschränkt, Gesellschafter, gewinnorientiert, HR-Eintrag obligatorisch. Verein: kein Kapital, Haftung Vereinsvermögen, Mitglieder, nicht gewinnorientiert, HR-Eintrag nur bei wirtschaftlichem Zweck. Stiftung: faktisch Kapital nötig, Haftung Stiftungsvermögen, keine Eigentümer/Mitglieder, zweckgebunden, HR-Eintrag obligatorisch.
Welche Rechtsform passt international?
Internationale Klient:innen wählen oft die AG, weil sie investoren- und kapitalmarkttauglich ist und die Übertragbarkeit von Aktien unkompliziert macht. Für Familienunternehmen und Holdinggesellschaften kann die GmbH die schlankere Wahl sein — insbesondere wenn die Gesellschafterstruktur stabil bleiben soll.