AG, GmbH, Verein, Stiftung — vier Rechtsformen, vier verschiedene Logiken. Eine kompakte Orientierung für internationale Klient:innen, die in der Schweiz eine Struktur aufstellen wollen.
Das Schweizer Recht kennt vier zentrale privatrechtliche juristische Personen, geregelt im Obligationenrecht (OR) und im Zivilgesetzbuch (ZGB). Welche Rechtsform passt, hängt von Kapital, Haftung, Eigentümerstruktur und Zweck ab.
Mindestkapital CHF 100'000 (davon 20% einzuzahlen, mindestens CHF 50'000). Aktionärsvermögen und Gesellschaftsvermögen sind getrennt; Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar. Die AG ist die Standardform für mittlere und grössere Unternehmen sowie für Strukturen mit institutionellen Investor:innen.
Mindestkapital CHF 20'000, vollständig einzuzahlen. Stammanteile sind nicht frei handelbar — ihre Übertragung erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die GmbH ist beliebt für KMU, Familienbetriebe und Startups, die das hohe AG-Kapital scheuen.