Krank, was nun? Ein Überblick über die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Schweizer Recht — Berner, Basler und Zürcher Skala — und die Rolle der Krankentaggeldversicherung.
Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung der Arbeitnehmenden — Krankheit, Unfall, gesetzliche Pflichten wie Militärdienst, Mutterschaft. Die Höhe und Dauer hängen von Dienstjahr und Krankheitsverlauf ab.
Im ersten Dienstjahr drei Wochen. Danach 'eine angemessene längere Zeit', deren konkrete Dauer nach den kantonalen Skalen bemessen wird — die häufigsten sind Berner, Basler und Zürcher Skala.
1. Dienstjahr: 3 Wochen. 2. Jahr: 1 Monat. 3.-4. Jahr: 2 Monate. 5.-9. Jahr: 3 Monate. 10.-14. Jahr: 4 Monate. Ab 15. Jahr: 6 Monate.