Wenn die Gegenseite in Kyiv, Lwiw oder Odessa sitzt, reicht ein Standardvertrag nicht. Eine Checkliste für Vertragsklauseln, die unter Kriegs- und Sanktionsbedingungen tatsächlich funktionieren.
Verträge mit ukrainischen Gegenparteien funktionieren rechtlich grundsätzlich wie andere internationale Verträge. Die Praxis zeigt jedoch, dass typische Schweizer Musterklauseln aus 2019 unter den Bedingungen seit 2022 oft nicht mehr greifen — insbesondere bei Zahlungswegen, Sanktionsrisiken und Eskalationsverfahren.
Statt eine Korrespondenzbank zu vereinbaren, definieren wir aktuell eine geordnete Substitutionskette — Primärbank EU, Sekundärbank Drittstaat, Tertiäroption mit Stundung und Verzinsung. Das ist nicht elegant, aber operativ. Wenn die primäre Bank ausfällt (Listing, Sanktion, geopolitische Friktion), schaltet die Zahlungsabwicklung automatisch auf die nächste vertraglich vereinbarte Stufe.
Moskau und Kyiv als Schiedsorte sind seit 2022 nur noch in Sonderfällen geeignet. Wir empfehlen aktuell Wien (VIAC), Genf, Stockholm (SCC) oder die Singapore International Arbitration Centre — je nach Sektor und Vollstreckungsfrage. Wichtig ist nicht nur der Sitz, sondern auch die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs in den Jurisdiktionen, wo die Gegenpartei Vermögenswerte hält.