Der Familiennachzug ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und Fehler im Verfahren führen regelmässig zu langen Verzögerungen oder zur Ablehnung. Eine praxisorientierte Übersicht für internationale Mandant:innen in Zürich und der ganzen Schweiz.
Der Familiennachzug ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, ihre engsten Angehörigen in die Schweiz nachzuholen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, insb. Art. 42–52) sowie für Schutzberechtigte das Asylgesetz (AsylG).
In der Praxis hängt der Erfolg eines Gesuchs weniger von der Rechtsnorm ab als von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, dem Einhalten knapper Fristen und der sauberen Übersetzung sowie Apostillierung der ausländischen Dokumente.
Das Schweizer Recht kennt drei separate Spuren für den Familiennachzug — mit erheblich unterschiedlichen Voraussetzungen: