Die Schweiz vergibt kein klassisches Golden Visa. Was tatsächlich existiert: Pauschalbesteuerung, B-Bewilligung über erhebliches Schweizer Interesse, Unternehmer-Bewilligung. Eine Praxis-Übersicht.
Der Begriff Golden Visa wird in der Schweiz häufig irreführend verwendet. Die Schweiz kennt kein Investor-Visum im Sinne eines pauschalen Kapital-gegen-Aufenthalt-Programms wie Portugal vor 2023 oder Malta. Was es gibt, sind drei realistische Pfade für vermögende Drittstaatsangehörige — und einer davon ist seit 2024 deutlich enger geworden.
Drittstaatsangehörige ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihre Hauptwohnsitzgrundlage erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung in die Schweiz verlegen, können sich nach der Aufwandsteuer besteuern lassen. Voraussetzung: keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Die Bewilligung ist eine B-Bewilligung mit kantonaler Verhandlung.
Aktuell bieten die Kantone Genf, Waadt, Wallis, Tessin, Zug, Schwyz, Luzern, Bern und Schaffhausen Pauschalbesteuerung. Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen und Appenzell-Ausserrhoden haben das Modell auf Kantonsebene abgeschafft (Bundessteuer bleibt). Die Mindeststeuer variiert kantonal zwischen ca. CHF 150'000 und CHF 400'000 pro Jahr.