Das Schweizer Erbrecht räumt dem Erblasser weite Testierfreiheit ein — bis hin zur Pflichtteilsgrenze. Wer ist pflichtteilsberechtigt, wie wird gerechnet, was hat die Revision 2023 geändert?
Das Schweizer Erbrecht räumt dem Erblasser eine weitreichende Testierfreiheit ein. Er kann durch Testament oder Erbvertrag frei bestimmen, wer sein Vermögen erhält — bis zur Pflichtteilsgrenze. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil bestimmter naher Angehöriger am Nachlass.
Art. 470 ZGB nennt drei Gruppen: Nachkommen (Kinder, Enkel), Ehegatten und eingetragene Partner. Eltern waren bis zur Revision 2023 ebenfalls dabei — sind es seither nicht mehr.
Art. 471 ZGB: Der Pflichtteil der Nachkommen und des Ehegatten beträgt je die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Die Hälfte — nicht drei Viertel wie vor der Revision 2023. Damit hat der Gesetzgeber die Verfügungsfreiheit des Erblassers erheblich erweitert.