Von der L-Bewilligung über B und C bis zum S-Status: ein Überblick, welche Bewilligung für welche Lebenssituation gilt — und welche Übergänge realistisch sind.
Die Schweizer Aufenthaltsbewilligungen unterscheiden sich in Dauer, Erneuerungsregeln, Familiennachzug, Erwerbstätigkeit und Reisefreiheit. Wer in der falschen Kategorie steckt, verliert Zeit, Optionen und manchmal die Existenzgrundlage. Geregelt sind sie hauptsächlich im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie für die Schutzkategorien im Asylgesetz.
Geltungsdauer bis maximal ein Jahr, in Ausnahmen verlängerbar auf 24 Monate. Klassisch für projektbezogene Tätigkeiten, Saisonarbeit und Praktika. Familiennachzug ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit engen Ausnahmen für Ehegatten.
Der Übergang von L in eine B-Bewilligung ist möglich, aber nicht garantiert. Das kantonale Migrationsamt prüft Integration, Bedarf des Arbeitgebers und die Höchstzahlen. Bei Drittstaatsangehörigen sind diese Kontingente besonders eng.