Schutzstatus S in der Schweiz, wenn bereits ein Schutzstatus in einem anderen Staat besteht: Chancen, Risiken, Unterlagen und alternative Aufenthaltsgrundlagen.
Was ist der Schutzstatus S in der Schweiz
Der Schutzstatus S ist eine vorübergehende Schutzform in der Schweiz für Personen, die wegen Krieg oder schwerwiegender allgemeiner Gefahr im Herkunftsland Schutz benötigen. Nach Kriegsbeginn in der Ukraine hat die Schweiz diesen Mechanismus für bestimmte Personengruppen aktiviert, die die Ukraine verlassen haben und vorübergehenden Schutz benötigen.
Der Status S ermöglicht den Aufenthalt in der Schweiz, den Zugang zu Grundversorgung, Krankenversicherung, Unterbringung und zur Arbeit. Wichtig ist: Der Status S ist keine reguläre Aufenthaltsbewilligung und wird nicht automatisch jedem Antragstellenden gewährt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Die Schweizer Behörden prüfen, ob die antragstellende Person tatsächlich des Schutzes der Schweiz bedarf.
Schutzstatus S in der Schweiz nach bereits erteiltem Status in einem anderen Land
Dies ist eine der häufigsten Fragen von Personen, die bereits einen vorübergehenden Schutz oder einen vergleichbaren Status in einem anderen europäischen Staat erhalten haben.
Grundsätzlich gilt: Wer in einem anderen sicheren Staat bereits Schutz erhalten hat, dessen Aussichten auf einen Schutzstatus S in der Schweiz können niedrig sein. Der Grund liegt darin, dass die Schweizer Behörden davon ausgehen können, die Person stehe bereits unter dem Schutz eines anderen Staates und benötige keinen zusätzlichen Schutz in der Schweiz.
Das bedeutet nicht, dass eine Antragstellung von vornherein ausgeschlossen ist. Die Situation verlangt aber eine sorgfältige Prüfung, weil ein bestehender Schutzstatus in einem anderen Land ein erheblicher Risikofaktor bei der Bewertung des Gesuchs sein kann.
Warum ein Status in einem anderen Land die Entscheidung beeinflussen kann
Die Grundidee des Schutzstatus ist, Personen vorübergehenden Schutz zu gewähren, die nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können und keinen anderen wirksamen Schutz haben.
Wenn jemand bereits Schutz erhalten hat — etwa in Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich, Italien oder einem anderen Staat — stellt sich aus Sicht der Schweizer Migrationsbehörden die Frage: Warum kann die Person diesen Schutz nicht mehr nutzen?
Für die Schweiz ist nicht nur entscheidend, woher die Person eingereist ist, sondern auch, ob sie bereits die Möglichkeit hatte, in einem anderen Staat zu leben, zu arbeiten, Unterstützung zu erhalten und in Sicherheit zu sein.
Bei einem bestehenden oder ehemaligen Status in einem anderen Land ist es deshalb wichtig, im Voraus eine Erklärung und Unterlagen zur tatsächlichen Lebenssituation vorzubereiten.
Welche Situationen geprüft werden müssen
Vor der Antragstellung ist zu klären:
- ob der Status in dem anderen Land tatsächlich erteilt wurde;
- ob er noch gültig ist;
- ob er widerrufen oder beendet wurde;
- ob die Person dort tatsächlich gelebt hat;
- ob sie Wohnung, Sozialhilfe oder Krankenversicherung bezogen hat;
- ob eine Wohnsitzanmeldung bestand;
- ob es eine Beendigungsbestätigung der Schutzgewährung gibt;
- ob enge Verwandte in der Schweiz leben;
- ob besondere humanitäre Umstände vorliegen;
- ob medizinische, familiäre oder andere Gründe bestehen, in das Land des früheren Schutzes nicht zurückzukehren.
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine reine Durchreise durch ein anderes Land ist nicht dasselbe wie eine offizielle Schutzgewährung mit den dazugehörigen Rechten.
Wenn der Status im anderen Land bereits beendet ist
Manche gehen davon aus, dass der Verzicht auf den Schutz im anderen Land oder die Ausreise dort automatisch den Weg zum Status S in der Schweiz öffnet. In der Praxis ist das nicht immer so.
Die Schweizer Behörden prüfen, warum der Status beendet wurde, aus welchem Grund die Person das andere Land verlassen hat und ob ein legaler Aufenthalt dort weiterhin möglich gewesen wäre.
Wurde der Status freiwillig nur zur Übersiedlung in die Schweiz beendet, kann dies negativ gewertet werden. Wurde er aus objektiven Gründen beendet oder hat die Person faktisch keinen Zugang mehr zu dem Schutz, ist dies mit Unterlagen zu belegen.
Welche Unterlagen werden benötigt
Zur Einschätzung der Chancen sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:
- Pass oder anderes Identitätsdokument;
- Nachweis der Schutzgewährung im anderen Land;
- Karte für vorübergehenden Schutz oder Aufenthaltsausweis;
- Entscheid über die Beendigung oder den Widerruf, sofern vorhanden;
- Anmelde- oder Wohnsitzbestätigung im anderen Land;
- Unterlagen zu Sozialhilfe, Wohnung, Arbeit oder Krankenversicherung;
- Korrespondenz mit den Migrationsbehörden des anderen Landes;
- Unterlagen zu Verwandten in der Schweiz;
- medizinische Unterlagen bei besonderen Umständen;
- eine kurze schriftliche Darstellung der eigenen Migrationsgeschichte.
Je genauer die Unterlagen vorbereitet sind, desto leichter lässt sich beurteilen, ob für die Schweiz tatsächlich tragfähige Gründe bestehen.
Welche Risiken bestehen
Das Hauptrisiko ist die Ablehnung des Schutzstatus S. Geht das SEM davon aus, dass die Person keinen Schutz der Schweiz benötigt, weil bereits in einem anderen Staat Schutz gewährt wurde, kann das Gesuch abgelehnt werden.
Eine Ablehnung kann zudem mit einer Wegweisung aus der Schweiz verbunden sein. In bestimmten Fällen kann eine Rückkehr in den Staat des früheren Schutzes geprüft werden, oder es können andere Rechtsfolgen eintreten.
Vor der Antragstellung sind deshalb nicht nur die Chancen, sondern auch die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung sorgfältig zu prüfen.
Antragstellung trotzdem möglich
Ja, in bestimmten Fällen kann ein Gesuch eingereicht werden. Die Antragstellung garantiert allerdings keinen positiven Entscheid.
Bei bereits bestehendem oder früherem Schutzstatus im anderen Land ist es wichtig, im Voraus folgende Argumente vorzubereiten:
- weshalb der Schutz im anderen Land nicht mehr verfügbar ist;
- weshalb die Rückkehr dorthin nicht möglich ist;
- weshalb gerade die Schweiz den Fall prüfen soll;
- ob familiäre, medizinische oder humanitäre Gründe vorliegen;
- ob weitere Umstände den Fall von einer Standardsituation unterscheiden.
Jeder Fall ist individuell zu prüfen. Gerade deshalb empfiehlt sich eine Beratung vor der Antragstellung.
Welche Alternativen es gibt
Sind die Aussichten auf einen Schutzstatus S niedrig, bedeutet das nicht zwingend, dass keine anderen Wege bestehen. Je nach Situation kommen in Betracht:
1. Reguläres Asylverfahren
Bei individuellen Schutzgründen — etwa persönlicher Verfolgung — kann ein Asylgesuch geprüft werden. Dafür braucht es jedoch konkrete individuelle Gründe, nicht nur die allgemeine Kriegssituation.
2. Familiennachzug
Leben enge Familienangehörige in der Schweiz, kann die Legalisierung auf familiärer Grundlage geprüft werden. Massgeblich sind der Verwandtschaftsgrad, der Status des Familienmitglieds in der Schweiz und die finanziellen Voraussetzungen.
3. Arbeitsbewilligung
Liegt ein Arbeitgeber in der Schweiz vor, kann die Möglichkeit einer Arbeitsbewilligung geprüft werden. Für Drittstaatsangehörige ist dieses Verfahren in der Regel komplex und hängt von Qualifikation, Beruf und Arbeitsmarktsituation ab.
4. Studium
In bestimmten Fällen kann ein Studium in der Schweiz als eigenständige Aufenthaltsgrundlage in Betracht kommen. Dieser Weg setzt finanzielle Sicherheit, einen Studienplan und die Einhaltung migrationsrechtlicher Vorgaben voraus.
5. Humanitäre Gründe
In Ausnahmefällen können medizinische, familiäre oder andere humanitäre Umstände eine Rolle spielen. Solche Fälle erfordern eine besonders sorgfältige Vorbereitung.
Was vor der Behördenanfrage zu tun ist
Vor der Antragstellung empfiehlt sich:
- Alle Unterlagen aus dem anderen Land zusammentragen.
- Prüfen, ob der frühere Schutzstatus noch gültig ist.
- Eine Chronologie der Aufenthalte und Anmeldungen erstellen.
- Risiken einer Ablehnung abschätzen.
- Alternative Aufenthaltsgrundlagen prüfen.
- Argumente vor der Antragstellung vorbereiten — nicht erst nach einer Ablehnung.
Fehler in der ersten Phase können das weitere Verfahren erschweren. Es ist deshalb sinnvoll, im Voraus zu wissen, welche Fragen die Migrationsbehörden stellen könnten.
Fazit
Einen Schutzstatus S in der Schweiz zu erhalten, nachdem bereits ein Schutzstatus in einem anderen Staat erteilt wurde, kann schwierig sein. Die Schweizer Behörden können davon ausgehen, dass die Person bereits Zugang zu Schutz in einem sicheren Staat hatte und keinen zusätzlichen Schutz in der Schweiz benötigt.
Jede Situation ist jedoch individuell. Entscheidend ist zu prüfen, ob der frühere Status noch gültig ist, warum die Person das andere Land verlassen hat, welche besonderen Umstände vorliegen und welche alternativen Aufenthaltsgrundlagen verfügbar sind.
Bei einem früheren Schutzstatus in einem anderen Land empfiehlt sich vor einer Antragstellung in der Schweiz eine individuelle juristische Abklärung.
Sobiera Legal Consulting beurteilt Ihre Situation, bereitet die Unterlagen vor und entwickelt die richtige Strategie vor dem Gang zu den Schweizer Migrationsbehörden.
Bewilligungen im Detail
Häufige Fragen
Was ist der Schutzstatus S in der Schweiz?
Eine temporäre Schutzform für Personen, die wegen Krieg oder schwerwiegender allgemeiner Gefahr Schutz benötigen. Nach Kriegsbeginn in der Ukraine hat die Schweiz den Status S für bestimmte Personengruppen aktiviert, die die Ukraine verlassen mussten.
Kann man den Status S in der Schweiz erhalten, wenn bereits ein Status in einem anderen EU-Staat besteht?
Die Chancen können niedrig sein. Die Schweizer Behörden können davon ausgehen, dass die Person bereits unter dem Schutz eines anderen Staates steht und keinen zusätzlichen Schutz der Schweiz benötigt. Jeder Fall wird jedoch individuell geprüft.
Was muss vor der Antragstellung geprüft werden?
Ob der frühere Status noch gültig ist oder widerrufen wurde, ob die Person dort tatsächlich gewohnt hat, Sozialhilfe bezog, ob enge Familienangehörige in der Schweiz leben, ob besondere humanitäre oder medizinische Umstände vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pass, Nachweis des Schutzstatus im anderen Land, Aufenthaltsausweis, Beendigungsentscheid (falls vorhanden), Meldebestätigung, Nachweise zu Sozialhilfe und Wohnsituation, Korrespondenz mit Migrationsbehörden, Nachweise zu Verwandten in der Schweiz, medizinische Unterlagen.
Welche Alternativen bestehen, wenn die S-Chancen niedrig sind?
Reguläres Asylverfahren bei individueller Verfolgung, Familiennachzug, Arbeitsbewilligung über einen Arbeitgeber, Studium in der Schweiz oder humanitäre Gründe in Ausnahmefällen.
Welche Risiken bestehen?
Hauptrisiko ist die Ablehnung. Eine Ablehnung kann mit einer Wegweisung verbunden sein und in bestimmten Fällen die Rückkehr in den Staat des früheren Schutzes oder andere Rechtsfolgen nach sich ziehen.