Die Schweiz will von der gemeinsamen Ehegattenbesteuerung zur Individualbesteuerung wechseln. Wer jetzt heiratet, eine Liegenschaft kauft oder seine Vorsorge plant, sollte die Reform und ihre Übergangsregeln im Auge behalten.
Die Schweiz besteuert Ehepaare bislang gemeinsam (Faktorbesteuerung): Einkommen, Vermögen und Vorsorgeleistungen werden zusammengezählt und gemeinsam veranlagt. Das führt durch die Progression häufig zur sogenannten Heiratsstrafe — verheiratete Doppelverdiener zahlen mehr Steuern als unverheiratete Paare mit demselben Gesamteinkommen.
Das Bundesgericht hat in BGE 110 Ia 7 bereits 1984 festgestellt, dass die Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren mit dem Gleichbehandlungsgebot kollidiert. Die Politik hat reagiert: 2024 verabschiedete das Parlament die Eckpunkte der Individualbesteuerung — die Umsetzung ist auf Bundesebene und in den Kantonen für 2027/2028 geplant. Der Status im Mai 2026: Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, Vernehmlassung abgeschlossen, Inkrafttreten erwartet.
1. Was ist Individualbesteuerung?
Bei der Individualbesteuerung wird jede Person — unabhängig vom Zivilstand — als eigenständiges Steuersubjekt veranlagt. Ehegatten geben getrennte Steuererklärungen ab, mit dem eigenen Einkommen und Vermögensanteil. Die Progression wirkt nur auf das individuelle Einkommen — die Heiratsstrafe entfällt.
Die Schweiz wäre damit nicht allein: Deutschland, Frankreich (mit dem 'splitting familial'), Österreich, Schweden und viele weitere EU-Staaten kennen die Individualbesteuerung bereits seit Jahrzehnten. Innerhalb der Schweiz haben einige Kantone (z. B. Waadt mit dem 'Splitting-Modell') bereits Hybridlösungen, die der Individualbesteuerung nahe kommen.
2. Was ändert sich konkret?
Bei Erwerbseinkommen
Statt der gemeinsamen Veranlagung wird jede Person nur auf das eigene Erwerbseinkommen besteuert. Bei Doppelverdiener-Paaren bedeutet das praktisch immer eine Reduktion der Gesamtsteuerlast — die Progression greift zweimal flacher statt einmal steil.
Bei Vermögen und Vermögenserträgen
Das Vermögen wird im neuen Modell hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt — ausser einer der beiden weist nach, dass das Vermögen ihm allein zusteht. Die Hälftelung soll administrative Streitigkeiten vermeiden.
Bei Eigenheim und Liegenschaftsverkäufen
Eigenmietwert und Liegenschaftskosten werden hälftig auf die Ehegatten verteilt. Bei Verkauf einer Liegenschaft mit Veräusserungsgewinn wird der Gewinn hälftig zugeordnet.
Bei der Vorsorge
Säulen 2 und 3a bleiben individuell — das war auch heute schon so. Die Abzüge werden vom je eigenen Einkommen vorgenommen. Das Splitting bei der Pensionierung (Art. 122 ZGB bei Scheidung) bleibt unberührt.
3. Gewinner und Verlierer der Reform
Die Reform wirkt asymmetrisch:
• Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen: Erhebliche Steuerersparnis (5–15% der Gesamtsteuer).
• Doppelverdiener mit grossem Einkommens-Unterschied: Mittlere Ersparnis.
• Einverdiener-Paare (klassisches Modell): Mehrbelastung — der niedrigere Tarif für 'verheiratet' fällt weg, dafür greift die volle Progression auf das eine Einkommen.
• Rentnerpaare: Geringfügige Änderungen, weil Vorsorge ohnehin schon individuell behandelt wird.
• Familien mit Kindern: Die Familien-Abzüge werden umgestaltet — entweder hälftig oder dem hauptbetreuenden Elternteil zugeschrieben.
Das Eidgenössische Finanzdepartement schätzt, dass die Reform die Einnahmen von Bund und Kantonen um insgesamt rund CHF 1 Milliarde reduziert — das Geld bleibt bei den Steuerpflichtigen, vor allem bei Doppelverdiener-Paaren.
4. Übergangsfragen für 2026/2027
Wer in der Übergangszeit vor wichtigen Entscheidungen steht, sollte folgende Punkte prüfen:
• Ehevertrag: Eine Gütertrennung kann steuerlich vorteilhaft werden, weil dann auch das Vermögen klar individuell zugeordnet ist.
• Liegenschaftskauf in der Übergangszeit: Eigentumsanteile sollten bewusst gewählt werden — je nach Einkommensaufteilung kann eine asymmetrische Beteiligung steuerlich sinnvoll sein.
• Erbe oder Schenkung: Wer ein grösseres Vermögen erbt, sollte die Aufteilung im Hinblick auf die Individualbesteuerung planen.
• Lohnoptimierung: Bei flexibler Lohnstruktur (z. B. Selbständige, Geschäftsführende) lohnt sich die Prüfung der Lohnsplittung zwischen Ehepartnern.
5. Internationale Aspekte — Ehegatten mit Wohnsitz in verschiedenen Ländern
Bei internationalen Konstellationen — z. B. ein in der Schweiz wohnhafter Ehepartner und der andere im EU-Ausland — wendet die Schweiz heute bereits eine de facto Individualbesteuerung an, weil das DBA das jeweilige Wohnsitzland als Steuersubjekt anerkennt. Die Reform wird hier kaum Änderungen bringen. Anders bei ukrainisch-schweizerischen Familien, bei denen beide in der Schweiz wohnen — sie werden direkt von der Reform profitieren oder verlieren.
6. Stolperfallen aus der Beratungspraxis
• Verspätete Anpassung der Steuererklärung beim Wechsel — die kantonalen Übergangsfristen werden eng sein.
• Fehlende Dokumentation der Vermögensherkunft — wer Eigenvermögen nicht nachweisen kann, dem wird es hälftig zugerechnet.
• Vergessene Anpassung von Vollmachten und Bankunterlagen.
• Unklarheit über Kinderabzüge — entweder hälftig oder ganz beim Haupterziehenden, je nach Modell.
• Vorsorgeplanung — eine 3a-Einzahlung in der Übergangsphase wirkt anders, wenn der Wechsel zum nächsten Steuerjahr erfolgt.
7. Was Sie heute schon tun können
Auch wenn die Reform noch nicht in Kraft ist, lohnen sich vorbereitende Schritte:
• Dokumentation der Herkunft des Vermögens beider Ehepartner (Erbschaftsbestätigungen, Schenkungsverträge, Kaufbelege).
• Bei grösseren Liegenschaftstransaktionen die Aufteilung der Eigentumsanteile gezielt wählen.
• Bei der Lohnstruktur in einer Familienunternehmung das Splitting prüfen.
• Die ordentliche Steuererklärung mit allen Beilagen sauber führen — die Übergangsdaten kommen direkt aus diesen Unterlagen.
Praxis-Hinweis
Sobiera Legal Consulting unterstützt Doppelverdiener-Paare, Selbständige und Familienunternehmen bei der Steuerplanung im Hinblick auf die Individualbesteuerung — auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Wer eine Liegenschaft kauft, einen Ehevertrag abschliesst oder eine grössere Vorsorgeentscheidung trifft, profitiert von einer frühen Strukturierung im Hinblick auf das neue Steuerregime.